WETTBEWERBSRECHT
Zum Wettbewerbsrecht gehören das Lauterkeits- und das Kartellrecht, die beide rechtliche Rahmenbedingungen des wirtschaftlichen Handelns regeln.
Im Kartellrecht stehen wir den Klienten sowohl für die Einhaltung der Vorschriften im Tagesgeschäft (z.B. bei Verträgen wie Lizenz-, Zusammenarbeits- und Kooperationsverträgen, Vertriebspraktiken) als auch im Zusammenhang mit Zusammenschlussverfahren zur Verfügung.
Im Wettbewerbsrecht beraten wir Klienten bei der Einhaltung der Vorschriften des Lauterkeitsrechts und weiterer verwandter Themen (wie z.B. Lotterie-, Glücksspielrecht, Bekanntgabe von Preisvorschriften), namentlich auch für die Werbung.