IMMATERIALGÜTERRECHT (INTELLECTUAL PROPERTY)
Unsere Tätigkeit im Bereich des Immaterialgüterrechts (Intellectual Property, kurz „IP“) bezieht sich auf streitige und nichtstreitige Angelegenheiten, insbesondere in den Bereichen des Patent-, Marken-, weiteren Kennzeichenrechts- (Firmen, Handelsnamen, Domain Namen, Herkunftsangaben, Schutz hoheitlicher Zeichen), Design- und Urheberrechts, aber auch bei weiteren immaterialgüterrechtlichen und verwandten Fragestellungen (beispielsweise Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen).
Weitere Informationen zu Markenanmeldungen, -verlängerungen etc. sowie Markenrecherchen finden Sie hier.
Wir unterstützen unsere Klienten insbesondere bei der Entwicklung, Anmeldung und Verwaltung von Marken- und Designrechten, der Erstellung von immaterialgüterrechtlichen Verträgen (beispielsweise Lizenzverträge und Verträge zur Übertragung von Immaterialgüterrechten). Auch bei der Durchsetzung und Verteidigung von Immaterialgüterrechten können unsere Klienten auf uns zählen. Zudem stehen wir unseren Klienten auch bei der Prüfung von Immaterialgüterrechten (Beständigkeit, Due Diligence etc.) zur Verfügung.