HANDELSRECHT
Unsere Tätigkeit im Bereich des Handelsrechts umfasst vor allem die Erstellung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen und Durchsetzung von gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere:
– Aktionärsbindungsverträge
– Gesellschafterverträge
– Kontakte und Vertretung gegenüber Behörden (wie z.B. FINMA, Finanzmarktbehörde) für Bewilligungen, Legal Compliance, etc.
– M&A Verträge
– Verantwortlichkeitsansprüche
Bei Beurkundungen arbeiten wir mit geeigneten Urkundspersonen zusammen.